
Der EU AI Act ist seit 2024 beschlossen, doch seine eigentliche Wirkung entfaltet er erst jetzt – und vor allem in den Jahren 2026 und 2027. Für soziale Träger, Wohlfahrtsverbände und Einrichtungen im Gesundheitswesen bedeutet das eine klare Zäsur: Die Phase des Abwartens ist vorbei. Mit dem Jahreswechsel rücken zentrale Pflichten näher, während parallel über mögliche Fristverschiebungen diskutiert wird. Diese Gemengelage verführt zur Unsicherheit – sie bietet aber auch die Chance, sich frühzeitig strukturiert aufzustellen und Vertrauen bei Klientinnen, Patientinnen, Kostenträgern und Aufsichtsbehörden zu stärken.
Bereits seit Februar 2025 gelten Verbote für sogenannte inakzeptable KI-Praktiken, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme. Im August 2025 folgen erste Governance-Vorgaben für General-Purpose-KI wie ChatGPT oder Gemini. Die für soziale Organisationen entscheidenden Regelungen sind jedoch für August 2026 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sollen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden und Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengen Anforderungen. Dazu zählen Anwendungen, die in der Pflegeplanung eingesetzt werden, digitale Beratungsangebote, automatisierte Einschätzungen von Unterstützungsbedarfen oder Systeme zur Zuweisung von Leistungen und Ressourcen.
Gerade diese Hochrisiko-Anwendungen bringen erhebliche Pflichten mit sich. Vorgesehen sind unter anderem Konformitätsbewertungen, eine nachvollziehbare menschliche Aufsicht, ein belastbares Risiko- und Qualitätsmanagement sowie umfassende technische und organisatorische Dokumentation. Für viele soziale Träger ist das eine echte Herausforderung. Prozesse sind häufig historisch gewachsen, föderal organisiert oder trägerübergreifend verzahnt, während personelle und finanzielle Ressourcen begrenzt sind. Der EU AI Act trifft damit einen Bereich, der gesellschaftlich hochsensibel ist, organisatorisch aber oft am Limit arbeitet.
Hinzu kommt, dass die EU-Kommission zuletzt signalisiert hat, zentrale Pflichten für Hochrisiko-KI um bis zu 16 Monate verschieben zu wollen. Hintergrund sind fehlende harmonisierte Standards und technische Spezifikationen. Sollte diese Anpassung tatsächlich kommen, würde die volle Anwendung der Hochrisiko-Regeln erst Ende 2027 greifen, für bestimmte regulierte Produkte sogar noch später. Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ist derzeit weiterhin für August 2026 vorgesehen, auch wenn hier Übergangsfristen nicht ausgeschlossen sind. Für soziale Organisationen entsteht daraus ein trügerischer Spielraum: Es gibt zeitliche Luft – aber keinerlei Garantie.
Wer sich allein auf eine mögliche Verschiebung verlässt, geht ein erhebliches Risiko ein. Compliance-Lücken, unklare Verantwortlichkeiten und mangelnde Transparenz können schnell zu Reputationsschäden führen, insbesondere im Verhältnis zu Fördermittelgebern, Aufsichtsbehörden und Kooperationspartnern. Gerade im sozialen und gesundheitlichen Kontext wird erwartet, dass neue Technologien nicht nur effizient, sondern auch verantwortungsvoll und nachvollziehbar eingesetzt werden.
Der Jahresbeginn ist deshalb ein sinnvoller Zeitpunkt, aktiv zu werden. Die Kennzeichnungspflicht lässt sich vergleichsweise pragmatisch umsetzen, etwa durch klare Hinweise bei KI-unterstützten Texten, Bildern oder Auswertungen in Broschüren, Schulungsmaterialien und Online-Angeboten sowie durch dokumentierte redaktionelle Prüfprozesse. Die Vorbereitung auf Hochrisiko-KI ist deutlich komplexer, sollte aber frühzeitig beginnen. Dazu gehören der Aufbau von Governance-Strukturen, die Verzahnung mit bestehenden DSGVO-Prozessen, die Einführung von Risiko- und Qualitätsmanagement sowie die Klärung von Verantwortlichkeiten für Aufsicht und Monitoring. Auch Daten- und Modellbeschreibungen sowie laufende Überwachungsmechanismen sollten nicht erst unter Zeitdruck entstehen.
Der EU AI Act ist kein Projekt für den letzten Moment. Selbst wenn einzelne Fristen verschoben werden, bleibt der Handlungsdruck bestehen. Wer jetzt eine realistische Roadmap entwickelt, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch organisatorische Klarheit. Planen Sie mit dem Ziel August 2026, kalkulieren Sie Flexibilität bis Ende 2027 ein und nutzen Sie die Zeit, um Prozesse, Technik und Personal schrittweise vorzubereiten. So wird aus einer regulatorischen Pflicht eine Chance, Qualität, Transparenz und Vertrauen im Umgang mit KI nachhaltig zu stärken – in der sozialen Arbeit ebenso wie im Gesundheitswesen.
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