Kontakt und Erstgespräch.
Schreiben Sie mir über das Formular oder per E-Mail, worum es bei Ihrem Träger geht. Danach vereinbaren wir ein kostenfreies Erstgespräch.
- Erstgespräch
- kostenfrei und unverbindlich
- Antwort
- innerhalb von zwei Werktagen
- Angebot
- innerhalb einer Woche nach dem Erstgespräch
Ihre Nachricht
Für das Erstgespräch genügen Angaben zu Ihrer Organisation: Art und Größe Ihres Trägers, die Zahl der Standorte, Ihr Thema und ob ein Datenschutzbeauftragter benannt ist. Was genau hilft, steht weiter unten.
Lieber direkt per E-Mail:
info@ki-praxiswerk.com
Mein berufliches Profil: Christian Monat auf LinkedIn
Datenschutz: Ihre Nachricht geht per E-Mail an info@ki-praxiswerk.com und wird nicht in einer Datenbank der Website gespeichert. Ich verwende sie, um Ihre Anfrage zu beantworten und das Erstgespräch vorzubereiten. Wie lange ich sie aufbewahre und welche Rechte Sie haben, steht in der Datenschutzerklärung. Bitte nennen Sie keine Daten von Klientinnen, Klienten oder Beschäftigten.
Was mir für das Erstgespräch hilft
Für das Erstgespräch brauche ich Angaben zu Ihrer Organisation, nicht zu einzelnen Menschen.
- Art Ihres Trägers und das Arbeitsfeld, etwa Pflege, Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe. Bei kirchlichen Trägern nennen Sie bitte auch, ob er katholisch oder evangelisch ist. Davon hängt ab, ob das Datenschutzrecht der katholischen Kirche (KDG) oder das der evangelischen Kirche (DSG-EKD) gilt.
- Größe Ihres Trägers, gemessen an der Zahl der Beschäftigten. Danach richtet sich der Monatsbetrag beim Datenschutzbeauftragten und bei der KI-Compliance, der laufenden Pflege Ihrer Regeln für den Einsatz von KI.
- Zahl der Standorte. Als Standort zählt jede Einrichtung und jeder Dienst mit eigenem Team. Hat Ihr Träger 50 oder mehr Beschäftigte, bestimmt die Zahl mit, was Projekte und das KI-Managementsystem kosten. Kleinere Träger zahlen den Preis für einen Standort.
- Ihr Thema, zum Beispiel Datenschutzbeauftragter, KI-Check, KI-Richtlinie, KI-Managementsystem oder Schulung.
- Ob ein Datenschutzbeauftragter benannt ist, intern oder extern. Davon hängt ab, welche Rolle ich bei Ihnen übernehmen kann.
Bitte ohne Daten einzelner Menschen
- Namen, Gesundheitsangaben oder andere Daten von Klientinnen und Klienten
- Daten von Beschäftigten, etwa aus Personalakte oder Dienstplan
Geht es um eine bestimmte Situation, beschreiben Sie sie ohne Namen und ohne Einzelheiten, über die sich jemand erkennen lässt.
Wie es nach Ihrer Nachricht weitergeht
Antwort
Ich schlage Ihnen Termine für das Erstgespräch vor. Fehlt eine Angabe, frage ich nach.
Innerhalb von zwei Werktagen
Erstgespräch
Wir klären, wie Datenschutz und KI-Einsatz bei Ihnen geregelt sind und welcher Weg passt: ein Projekt, die laufende Begleitung oder zuerst der KI-Check.
Rund 30 Minuten per Video, auf Wunsch telefonisch
Angebot
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Umfang und Preis: für ein Projekt den verbindlichen Festpreis, für die laufende Begleitung den Monatsbetrag.
Innerhalb einer Woche nach dem Erstgespräch
Vertrag
Entscheiden Sie sich für einen Auftrag, legen wir im Vertrag schriftlich fest, welche Rolle ich bei Ihrem Träger übernehme.
Verantwortlich bleibt Ihr Träger. Welche Aufgaben ich in welcher Rolle übernehme, zeigt die Rollentabelle.
Fragen zum Erstgespräch
Was kostet das Erstgespräch?
Nichts. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Was ein Auftrag kostet, nennt danach das Angebot; alle Preise finden Sie vorab unter Modelle und Preise.
Wir haben schon einen Datenschutzbeauftragten. Lohnt sich ein Erstgespräch trotzdem?
Ja. KI-Check, KI-Richtlinie, KI-Managementsystem und Schulungen buchen Sie unabhängig davon, wer Ihr Datenschutzbeauftragter ist. Die laufende KI-Compliance gibt es auch ohne Benennung, abgestimmt mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Sollen wir vorab Unterlagen schicken?
Nein. Für das Erstgespräch genügen die Angaben aus Ihrer Nachricht. Verträge, Verzeichnisse und andere Unterlagen sehe ich erst im Auftrag durch; der Vertrag regelt dann auch die Verschwiegenheit.
Der nächste Schritt
Für die erste Nachricht genügen Art und Größe Ihres Trägers, die Zahl der Standorte, Ihr Thema und die Angabe, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt ist.
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