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Das KI-Management­system für Ihren Träger.

Verzeichnis, Regeln, Risiken und Nachweis in einem System, das Ihre Leitung jährlich bewertet. Ich baue es befristet mit Ihnen auf: angelehnt an ISO/IEC 42001 oder als Aufbau nach ISO/IEC 42001 und Vorbereitung auf die Zertifizierung.

Kosten
1.500 bis 2.500 € im Monat, befristet
Dauer
sechs Monate, mit Zertifizierungs­ziel neun bis zwölf
Eingebunden
in Ihr Qualitäts­management und Ihren Datenschutz

Wann sich das ganze System lohnt

Ein KI-Management­system ist der feste Rahmen, in dem Ihr Träger den Einsatz von KI plant, steuert, überprüft und verbessert: mit Zielen, Zuständigkeiten, festgelegten Abläufen und einer jährlichen Bewertung durch die Leitung, der Management­bewertung.

In meiner laufenden Begleitung ist es Stufe 3. Stufe 1 ist die Funktion als Datenschutz­beauftragter, Stufe 2 ergänzt sie um die KI-Compliance. Das System passt zu Trägern, die ihren KI-Einsatz dauerhaft systematisch steuern wollen, eingebunden in ihr Qualitäts­management. Drei Anlässe sprechen dafür:

  • Sie wollen KI mit Zielen, Risikoregister und Management­bewertung steuern, so wie die übrigen Themen Ihres Qualitäts­managements.
  • Eine Anwendung kann unter die Hochrisiko-Liste der KI-Verordnung fallen. Absehbar ist das bei Software für Bewerbung und Personal (Anhang III Nr. 4) und bei Bildungsträgern, wenn KI über die Zulassung entscheidet oder Lernergebnisse bewertet (Anhang III Nr. 3).
  • Sie streben eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 an, um Ihren geregelten Umgang mit KI gegenüber Dritten nachzuweisen.

Ob eine Anwendung tatsächlich unter die Liste fällt, hält ein Einstufungsvermerk je Anwendung fest, als Arbeitsgrundlage für die Entscheidung Ihrer Leitung. Er prüft auch die übrigen Punkte der Liste.

Wann die KI-Richtlinie reicht

Schreibhilfe, Übersetzung und Wissensabfrage stehen nicht auf der Hochrisiko-Liste. Nutzt Ihr Träger nur solche Anwendungen, reicht das Projekt KI-Richtlinie entwickeln, solange Sie weder ein Zertifikat anstreben noch KI mit eigenen Zielen steuern wollen. Auf seinem Ergebnis lässt sich das ganze System später aufbauen.

Die Bausteine eines KI-Management­systems gibt es auch ohne Hochrisiko-Anwendung: Verzeichnis, Regeln, Freigabeweg und Nachweis im Projekt, das ganze System in Stufe 3.

Bausteine eines KI-Management­systems im Projekt KI-Richtlinie entwickeln und in Stufe 3
BausteinWofür Sie ihn brauchenIm Projekt „KI-Richtlinie entwickeln“In Stufe 3
KI-VerzeichnisÜberblick über alle Anwendungen, auch KI aus der FachsoftwareErste vollständige FassungGepflegt, mit Geltungsbereich
Einstufung je AnwendungArbeitsgrundlage für die Entscheidung der Leitung: ob eine Anwendung unter die Hochrisiko-Liste fällt und wann neu zu prüfen istVermerk je Anwendung, bis zu zehn im FestpreisFür jede neue Anwendung
KI-Richtlinie mit FreigabematrixWelche Daten in welche Anwendung dürfenEntwurf zur BeschlussfassungMit KI-Politik und KI-Zielen
FreigabewegNeue Anwendungen und Updates prüfen, bevor sie genutzt werdenPrüfliste für AnbieterSteuerung der Lieferanten
RollenWer entscheidet, wer berät, wer koordiniertRollenmatrixRollenmatrix und Prozessbeschreibung
MeldewegFehler und Bedenken ansprechbar machenAngedockt an Ihr BeschwerdesystemMit Auswertung in der Management­bewertung
SchulungKI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VOGrundschulung und LeitungsbriefingKompetenzprogramm
Risiken und FolgenSchutz der Menschen, die Ihre Einrichtung begleitetGrundzüge im VermerkRisikobetrachtung und Folgen­abschätzung je Anwendung
NachweisUnterlagen für Leitung, Gremien und PrüfungenNachweismappeManagement­bewertung; mit Zertifizierungs­ziel Auditprogramm

Mit oder ohne Zertifizierungs­ziel

ISO/IEC 42001 ist die internationale Norm für KI-Management­systeme. Seit August 2026 liegt sie als DIN EN ISO/IEC 42001:2026-08 auf Deutsch vor.

Die Norm ist freiwillig. Zertifizieren lassen können sich auch Organisationen, die KI nur einsetzen. Beide Wege biete ich gleichwertig an: Ohne Zertifikat liegt der Nutzen in geordneten Abläufen, im Nachweis und im Anschluss an Ihr Qualitäts­management. Mit Zertifikat kommt der Nachweis gegenüber Dritten hinzu.

Einen rechtlichen Vorteil nach der KI-Verordnung bringt ein Zertifikat bei reiner Nutzung nicht. Die Wahl hängt deshalb davon ab, ob Sie diesen Nachweis brauchen. Wann sich ein Management­system lohnt und wann eine KI-Richtlinie reicht, erklärt der Fachbeitrag ISO/IEC 42001 für soziale Träger.

Angelehnt an ISO/IEC 42001

Für Träger ohne Zertifizierungs­ziel. Das System folgt der Gliederung der Norm und übernimmt aus ihr, was Ihr KI-Einsatz braucht.

  • Geltungsbereich, KI-Politik und zwei bis drei KI-Ziele
  • Risikobetrachtung und Folgen­abschätzung je Anwendung
  • Jährliche Überprüfung als Teil der Management­bewertung

Planen Sie sechs Monate ein.

Mit Vorbereitung auf die Zertifizierung

Aufbau nach ISO/IEC 42001 und Vorbereitung auf die Zertifizierung; die Zertifizierungs­stelle beauftragen Sie. Zusätzlich zum System entstehen:

  • Anwendbarkeits­erklärung: welche Maßnahmen aus Anhang A der Norm bei Ihnen gelten und warum
  • Gap-Analyse, also der Abgleich Ihres Ist-Stands mit der Norm, verbunden mit ISO 9001
  • Auditprogramm und Vorbereitung des internen Audits, das eine andere Person durchführt
  • Projektplan bis zum Zertifizierungs­audit, Vorbereitung der Management­bewertung und Begleitung beim Audit

Planen Sie neun bis zwölf Monate ein. Die Kosten der Zertifizierungs­stelle kommen hinzu.

Was im System entsteht

Bausteine des KI-Management­systems in Stufe 3 mit Rechtsgrundlage
Nr.BausteinInhaltRechtsgrundlage
1Geltungsbereich, KI-Politik und KI-ZieleWelche Bereiche und Anwendungen das System erfasst, wer Erwartungen an Ihren KI-Einsatz hat, die Grundsätze der Leitung (KI-Politik) und zwei bis drei KI-ZieleOrganisations­pflicht der Leitung
2KI-Verzeichnis und EinstufungAlle Anwendungen, auch KI aus der Fachsoftware, mit einem Einstufungsvermerk für jede neue AnwendungArt. 4, 5, 6, 50 und Anhang III KI-VO · Art. 30 DSGVO
3RollenmatrixLeitung entscheidet, eine interne KI-Ansprechperson koordiniert, der Datenschutz­beauftragte berät; dazu die Beschreibung der AbläufeArt. 38 Abs. 6 DSGVO
4Freigabe neuer AnwendungenProzess „Freigabe einer neuen KI-Anwendung“ mit Steuerung der Lieferanten: wie Anbieter vor dem Einkauf und bei Updates geprüft werdenArt. 28, 35 DSGVO · § 203 Abs. 3 StGB
5Risikobetrachtung je AnwendungIm vorhandenen Risikoregister Ihres Trägers, mit der Methode nach ISO/IEC 23894Art. 32 DSGVO · bei Hochrisiko Art. 26 Abs. 5 KI-VO
6Folgen­abschätzung je AnwendungFür Anwendungen mit Klientenbezug: Folgen für Teilhabe, Selbstbestimmung und fachliche Entscheidung, orientiert an ISO/IEC 42005 und verbunden mit der Datenschutz-Folgen­abschätzung. Ihr Träger führt sie durch, ich moderiere.Art. 35 DSGVO · bei Hochrisiko im Einzelfall Art. 27 KI-VO
7Meldeweg für BedenkenAngedockt an Ihr Beschwerde- oder Hinweisgebersystem, mit Auswertung in der Management­bewertungArt. 33 DSGVO
8KompetenzprogrammSchulungen nach Rollen mit Teilnahmenachweis und KompetenzübersichtArt. 4 KI-VO · Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO
9BeteiligungsplanWann und wie Mitarbeiter­vertretung (MAV) oder Betriebsrat einbezogen werden§§ 87, 90 BetrVG · MAVO · MVG-EKD
10Rechtskataster und Dokumenten­verzeichnisÜbersicht der Vorschriften für Ihren KI-Einsatz mit festgelegtem Verfahren zur Pflege, dazu ein Verzeichnis aller Dokumente des SystemsArt. 5 Abs. 2 DSGVO
11Management­bewertungJährliche Bewertung des Systems durch die Leitung, gemeinsam mit Datenschutz und Qualitäts­managementOrganisations­pflicht der Leitung

Die Bausteine lehnen sich an die Gliederung von ISO/IEC 42001 an. Den Freigabeweg baue ich nach dem Kriterienkatalog für generative KI des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik auf, die Datenschutzprüfung nach den Orientierungshilfen der Datenschutz­konferenz. Bei kirchlichen Trägern gelten statt der DSGVO die entsprechenden Normen in KDG oder DSG-EKD, statt des BetrVG die MAVO oder das MVG-EKD.

Eingebunden in Ihr Qualitäts­management

Ein KI-Management­system braucht keinen eigenen Ordner neben dem Qualitäts­management. ISO 9001:2026, ISO/IEC 42001 und ISO/IEC 27701:2025 teilen dieselbe Grundstruktur mit den Kapiteln 4 bis 10, vom Kontext der Organisation bis zur Verbesserung.

Deshalb führt Ihr Träger diese Werkzeuge nur einmal:

  • ein Risikoregister, in dem auch die KI-Risiken stehen
  • einen Jahreskalender, in dem auch die Schulungen zu KI stehen
  • ein Rechtskataster und eine Rollenkarte
  • eine Management­bewertung für Qualität, Datenschutz und KI

Das KI-Verzeichnis steht neben dem Verzeichnis der Verarbeitungs­tätigkeiten, das der Datenschutz verlangt. Prüffragen zu KI gehen in das geplante interne Audit ein. Den Datenschutz binde ich in der Struktur von ISO/IEC 27701 an, die seit Oktober 2025 eine eigenständige Norm für Datenschutz-Management­systeme ist.

ISO 9001:2026 ist am 16. September 2026 erschienen, mit einer Übergangsfrist von drei Jahren. Stellen Sie Ihr Qualitäts­management auf die neue Fassung um, lassen sich KI-Regeln und KI-Risiken im selben Durchgang einarbeiten. Mit einem bestehenden System nach ISO 9001 geht der Aufbau schneller.

Qualitäts­management für Einrichtungen der Sozialen Arbeit und Pflege biete ich unter QM-Praxiswerk an. Beide Angebote folgen derselben Bauweise.

Befristet aufbauen. Danach laufend pflegen.

  1. Ausgangslage

    Grundlage ist ein KI-Check oder das Projekt KI-Richtlinie entwickeln. Mit Zertifizierungs­ziel folgt die Gap-Analyse.

  2. Rahmen und Projektplan

    Geltungsbereich, KI-Politik, KI-Ziele und Rollen. Der Projektplan legt fest, was bis wann entsteht.

  3. Abläufe und Bewertungen

    Freigabe neuer Anwendungen, Risikobetrachtung und Folgen­abschätzung je Anwendung, Meldeweg, Kompetenzprogramm und Beteiligungsplan.

  4. Management­bewertung

    Die Leitung bewertet das System. Mit Zertifizierungs­ziel prüft es vorher eine andere Person im internen Audit, danach folgt das Zertifizierungs­audit.

Nach dem Aufbau kann die Begleitung in Stufe 2 weiterlaufen. Dort pflege ich Verzeichnis, Einstufung und Richtlinie mit Ihnen laufend.

Eine Mitarbeiterin erklärt an einer Pinnwand, Kolleginnen hören zu.

Was nicht dazugehört

  • Eine Datenschutz-Folgen­abschätzung oder KI-Folgen­abschätzung als eigenes Werk. Ich bringe die Methode mit und moderiere, durchführen wird sie Ihr Träger.
  • Die Zertifizierung selbst. Sie erteilt die Zertifizierungs­stelle, die Sie beauftragen.
  • Das interne Audit des Systems, das ich mit Ihnen aufbaue. Damit es als unabhängiger Nachweis zählt, führt es eine andere Person durch, etwa Ihre interne Auditorin.
  • Die Auswahl, Freigabe oder Beschaffung von KI-Werkzeugen. Ich lege Prüfkriterien vor, Ihre Leitung entscheidet.
  • Rechtsgutachten, die Prüfung von Verträgen auf Wirksamkeit und der Entwurf einer Betriebs- oder Dienst­vereinbarung
  • Pflichten, die Anbieter von Hochrisiko-KI treffen, etwa technische Dokumentation, Konformitäts­bewertung und CE-Kennzeichnung

Lässt Ihr Träger eine eigene Anwendung entwickeln und nimmt sie unter eigenem Namen in Betrieb, kann er selbst zum Anbieter werden. Das prüft der Einstufungsvermerk. Einstufungen nach der KI-Verordnung sind Arbeitsgrundlage für die Entscheidung Ihrer Leitung, kein Rechtsgutachten.

Was es kostet

Stufe 3: KI-Management­system

1.500 bis 2.500 € im Monat

Das untere Ende der Spanne gilt für einen Standort und für kleine Träger mit weniger als 50 Beschäftigten, das obere für vier Standorte. Größere Träger mit fünf und mehr Standorten erhalten ein Angebot.

  • Befristet für die Dauer des Aufbaus, nach gemeinsamem Projektplan. Planen Sie sechs Monatsbeträge ein, mit Zertifizierungs­ziel neun bis zwölf.
  • Kennenlernphase von drei Monaten: Zu ihrem Ende können beide Seiten die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen beenden, mit vier Wochen Vorlauf. Danach gilt für beide Seiten eine Frist von drei Monaten zum Monatsende.
  • Die KI-Leistungen der Stufe 2 gehen in dieser Zeit in Stufe 3 auf
  • Die Funktion als Datenschutz­beauftragter ist zubuchbar, zum Betrag der Stufe 1 (400 bis 900 € im Monat). Sie hat die Laufzeit der Stufe 1 und endet nicht mit dem Aufbau.
  • Mit Zertifizierungs­ziel kommen die Kosten der Zertifizierungs­stelle hinzu
  • Den verbindlichen Monatsbetrag nennt das Angebot nach dem Erstgespräch
  • Alle Preise sind Endbeträge. Derzeit fällt keine Umsatzsteuer an (§ 19 UStG).
  • Reisekosten sind im Umkreis von 100 km um Chemnitz enthalten. Darüber berechne ich die Bahnfahrt in der 2. Klasse und eine nötige Übernachtung nach Beleg.
Alle Modelle und Preise

Voraussetzung: Grundlage ist ein KI-Check oder das Projekt KI-Richtlinie entwickeln. Wechseln Sie aus Stufe 2 in Stufe 3, entfällt diese Voraussetzung.

Nach dem Aufbau: Die laufende Pflege übernimmt Stufe 2, Datenschutz und KI-Compliance. Mit der Funktion als Datenschutz­beauftragter kostet sie ab 700 € im Monat, ohne Benennung ab 300 € im Monat.

Wenn ich auch Ihr Datenschutz­beauftragter bin

Buchen Sie die Funktion als Datenschutz­beauftragter dazu, baue ich das System mit Schutzvorkehrungen auf. Damit Beratung und Kontrolle getrennt bleiben, gelten vier Regeln:

  • Die Leitung beschließt jede Regel.
  • Ich habe kein Freigabe- oder Beschaffungsrecht.
  • Das interne Audit dieser Teile führt eine andere Person durch.
  • Welche Rolle ich übernehme, legen wir schriftlich fest.

Zur Datenschutz-Folgen­abschätzung berate ich dann und überwache ihre Durchführung. Erstellen wird sie Ihr Träger, der auch für das System verantwortlich bleibt.

Zur Rollentabelle

Fragen zum KI-Management­system

Brauchen wir ein KI-Management­system, wenn wir nur Schreibhilfe und Übersetzung nutzen?

Nicht zwingend. Für Anwendungen, die nicht auf der Hochrisiko-Liste stehen, reichen die Bausteine aus dem Projekt KI-Richtlinie entwickeln: Verzeichnis, Einstufung, Regeln, Freigabeweg und Nachweis. Das ganze System lohnt sich, wenn Sie KI dauerhaft mit Zielen und Management­bewertung steuern oder ein Zertifikat anstreben.

Ist ISO/IEC 42001 Pflicht?

Nein, Normen sind freiwillig. Bei reiner Nutzung von KI bringt ein Zertifikat keinen rechtlichen Vorteil nach der KI-Verordnung; sein Nutzen ist der Nachweis gegenüber Dritten. Geordnete Abläufe, Nachweis und den Anschluss an Ihr Qualitäts­management erreichen Sie auch mit einem System, das sich an die Norm anlehnt.

Was ändert sich, wenn eine Anwendung unter die Hochrisiko-Liste fällt?

Dann kommen ab dem 02.12.2027 die Pflichten für Betreiber hinzu, also für Organisationen, die KI einsetzen (Art. 26 KI-Verordnung). Ihre Leitung hat drei Wege: die Funktion nicht nutzen, die Pflichten selbst umsetzen oder ihre Umsetzung in das KI-Management­system einbinden. Die Einordnung hält der Einstufungsvermerk als Arbeitsgrundlage fest, einschließlich der Frage, ob der Bestandsschutz für ältere Systeme greift.

Wie passt das KI-Management­system zu unserem Qualitäts­management?

ISO/IEC 42001 hat dieselbe Grundstruktur wie ISO 9001:2026. KI-Risiken stehen deshalb in Ihrem vorhandenen Risikoregister, Schulungen in Ihrem Jahreskalender und der KI-Teil in Ihrer Management­bewertung. Mit einem bestehenden System nach ISO 9001 geht der Aufbau schneller.

Wer führt die Folgen­abschätzung für eine KI-Anwendung durch?

Ihr Träger. Ich bringe die Methode mit, orientiert an ISO/IEC 42005, moderiere und verbinde sie mit der Datenschutz-Folgen­abschätzung nach Art. 35 DSGVO. Bin ich zugleich Ihr Datenschutz­beauftragter, berate ich und überwache die Durchführung; ein eigenes Werk erstelle ich in keiner der beiden Rollen.

Brauchen wir einen KI-Beauftragten?

Die KI-Verordnung kennt keine solche Pflichtrolle. Im System legt die Rollenmatrix fest, wer entscheidet, wer berät und wer koordiniert. Die Koordination kann eine interne KI-Ansprechperson übernehmen, die Entscheidung bleibt bei Ihrer Leitung.

Der nächste Schritt

In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob die KI-Richtlinie reicht oder ob sich das ganze System lohnt. Dazu gehört die Frage, ob Sie eine Zertifizierung anstreben.

Erstgespräch vereinbaren
Zwei Frauen sitzen im Gespräch an einem Tisch vor einem Laptop.