Wann sich das ganze System lohnt
Ein KI-Managementsystem ist der feste Rahmen, in dem Ihr Träger den Einsatz von KI plant, steuert, überprüft und verbessert: mit Zielen, Zuständigkeiten, festgelegten Abläufen und einer jährlichen Bewertung durch die Leitung, der Managementbewertung.
In meiner laufenden Begleitung ist es Stufe 3. Stufe 1 ist die Funktion als Datenschutzbeauftragter, Stufe 2 ergänzt sie um die KI-Compliance. Das System passt zu Trägern, die ihren KI-Einsatz dauerhaft systematisch steuern wollen, eingebunden in ihr Qualitätsmanagement. Drei Anlässe sprechen dafür:
- Sie wollen KI mit Zielen, Risikoregister und Managementbewertung steuern, so wie die übrigen Themen Ihres Qualitätsmanagements.
- Eine Anwendung kann unter die Hochrisiko-Liste der KI-Verordnung fallen. Absehbar ist das bei Software für Bewerbung und Personal (Anhang III Nr. 4) und bei Bildungsträgern, wenn KI über die Zulassung entscheidet oder Lernergebnisse bewertet (Anhang III Nr. 3).
- Sie streben eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 an, um Ihren geregelten Umgang mit KI gegenüber Dritten nachzuweisen.
Ob eine Anwendung tatsächlich unter die Liste fällt, hält ein Einstufungsvermerk je Anwendung fest, als Arbeitsgrundlage für die Entscheidung Ihrer Leitung. Er prüft auch die übrigen Punkte der Liste.
Wann die KI-Richtlinie reicht
Schreibhilfe, Übersetzung und Wissensabfrage stehen nicht auf der Hochrisiko-Liste. Nutzt Ihr Träger nur solche Anwendungen, reicht das Projekt KI-Richtlinie entwickeln, solange Sie weder ein Zertifikat anstreben noch KI mit eigenen Zielen steuern wollen. Auf seinem Ergebnis lässt sich das ganze System später aufbauen.
Die Bausteine eines KI-Managementsystems gibt es auch ohne Hochrisiko-Anwendung: Verzeichnis, Regeln, Freigabeweg und Nachweis im Projekt, das ganze System in Stufe 3.