Schutzmaßnahmen prüfen, nicht gestalten
Als Ihr Datenschutzbeauftragter prüfe ich die technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen Ihr Träger Daten und IT schützt. Diese Prüfung bleibt Teil meiner Aufgabe.
Aufgaben, mit denen ich diese Maßnahmen selbst gestalten würde, übernehme ich in dieser Rolle nicht. Sonst hätte ich meine eigene Arbeit zu prüfen.

