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Erstgespräch vereinbaren

Modelle und Preise.

Sie beauftragen ein Projekt zum Festpreis oder übertragen mir eine Aufgabe für die Dauer der Zusammenarbeit. Hier stehen alle Beträge mit ihren Bedingungen und die Rollen, die ich bei Ihrem Träger übernehmen kann.

Erstgespräch
kostenfrei und unverbindlich
Festpreis
im Angebot, innerhalb einer Woche nach dem Erstgespräch
Rollen
schriftlich festgelegt, Teil des Vertrags

Drei Wege der Zusammenarbeit

Im Projekt liefere ich ein Ergebnis, mit dem Ihr Team danach selbst weiterarbeitet. In der laufenden Begleitung übernehme ich für die Dauer der Zusammenarbeit eine Aufgabe.

Diese Aufgabe kann die Funktion als Ihr Datenschutz­beauftragter sein, die KI-Compliance (die laufende Pflege Ihrer Regeln für den Einsatz von KI) oder der Aufbau Ihres KI-Management­systems. Was davon passt, klären wir im Erstgespräch. Wollen Sie vorher wissen, wo Ihr Träger steht, beginnen Sie mit dem KI-Check.

Drei Wege der Zusammenarbeit mit den zugehörigen Leistungen und der Art der Bezahlung
WegLeistungenBezahlung
Erst wissen, wo Ihr Träger stehtErstgespräch, KI-CheckErstgespräch kostenfrei, KI-Check zum Festpreis
Ein Ergebnis, mit dem Ihr Team selbst weiterarbeitetKI-Richtlinie entwickeln, KI-Richtlinie prüfen, Schulungeinmal, zum Festpreis
Eine Aufgabe für die Dauer der Zusammenarbeit übertragenStufe 1 bis 3 (Stufe 3 befristet), Stufe 2 ohne Benennungmonatlich, Betrag innerhalb einer Spanne

Laufende Begleitung in drei Stufen

Für einen monatlichen Betrag übernehme ich eine Aufgabe für Ihren Träger. Wie viel ich übernehme, legt die Stufe fest.

Stufe 1: Datenschutz­beauftragter

400 bis 900 € im Monat

Benennung und Aufgaben des externen Datenschutz­beauftragten: Prüfung von Verarbeitungs­verzeichnis, Verträgen und Schutzmaßnahmen, Beratung bei Datenpannen und Anfragen Betroffener, jährliche Datenschutzschulung.

  • Auf Träger der Sozialen Arbeit und Pflege ausgerichtet, mit Sozial­daten­schutz und Schweigepflicht
  • Nach DSGVO, KDG oder DSG-EKD
  • Erstaufnahme ohne Einrichtungsgebühr
  • Jede KI-Anwendung im Verzeichnis und in der Vertragsprüfung
  • Ein Videotermin im Quartal, ein Termin vor Ort im Jahr

Stufe 2: Datenschutz und KI-Compliance

700 bis 1.500 € im Monat

Alles aus Stufe 1 und der KI-Compliance-Anteil von 300 bis 600 € im Monat. Ich halte mit Ihnen Verzeichnis, Einstufung und KI-Richtlinie aktuell. Voraussetzung sind eine KI-Richtlinie und ein KI-Verzeichnis, eigene oder aus dem Projekt „KI-Richtlinie entwickeln“.

  • Einstufung jeder neuen Anwendung und jedes KI-Updates nach der KI-Verordnung, als Vorschlag an die Leitung
  • Jährliche Überprüfung der Richtlinie und Auffrischung der KI-Kompetenz
  • Ein Videotermin im Quartal, ein Termin vor Ort im Jahr, dazu der Halbjahresabgleich

Stufe 3: KI-Management­system

1.500 bis 2.500 € im Monat

Befristeter Aufbau eines Systems aus Regeln, Zuständigkeiten und Abläufen, mit dem Ihr Träger den Einsatz von KI dauerhaft steuert, auf Wunsch eingebunden in ein bestehendes Qualitäts­management. Die KI-Compliance der Stufe 2 ist darin enthalten. Die Funktion als Datenschutz­beauftragter gehört nicht dazu. Sie können sie zum Betrag der Stufe 1 dazubuchen.

  • Ohne Zertifizierungs­ziel: angelehnt an ISO/IEC 42001, die internationale Norm für KI-Management­systeme
  • Mit Zertifizierungs­ziel: Aufbau nach ISO/IEC 42001 und Vorbereitung auf die Zertifizierung; die Zertifizierungs­stelle beauftragen Sie
  • Planen Sie sechs Monate ein, mit Zertifizierungs­ziel neun bis zwölf. Danach kann die Begleitung in Stufe 2 weiterlaufen.

Innerhalb der Spanne richtet sich der Betrag in Stufe 1 und 2 nach der Zahl der Beschäftigten (Richtwerte in der Tabelle), in Stufe 3 nach der Zahl der Standorte; für kleine Träger mit weniger als 50 Beschäftigten gilt dort immer das untere Ende. Den vollen Umfang beschreiben die Seiten Externer Datenschutz­beauftragter und KI-Management­system.

Richtwerte nach Zahl der Beschäftigten

Richtwerte für den Monatsbetrag nach Zahl der Beschäftigten
BeschäftigteStufe 1: Datenschutz­beauftragterStufe 2: mit KI-ComplianceKI-Compliance ohne Benennung
bis 49400 €700 €300 €
50 bis 99525 €900 €375 €
100 bis 149650 €1.100 €450 €
150 bis 199775 €1.300 €525 €
200 bis 249900 €1.500 €600 €
ab 250nach Angebotnach Angebotnach Angebot

Richtwerte im Monat. Gezählt werden alle Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, auch in Teilzeit, im Minijob oder auf Honorarbasis. Verbindlich ist der Betrag im Angebot nach dem Erstgespräch.

KI-Compliance ohne Benennung

Hat Ihr Träger bereits einen eigenen Datenschutz­beauftragten oder einen über seinen Verband, übernehme ich nur den KI-Compliance-Anteil der Stufe 2.

Ihr Datenschutz­beauftragter bleibt benannt. Ich pflege Verzeichnis, Einstufung und KI-Richtlinie. Meine Vorschläge stimme ich mit ihm ab. Die datenschutz­rechtliche Bewertung bleibt bei ihm, die Entscheidung bei Ihrer Leitung.

Stufe 2 ohne Benennung

300 bis 600 € im Monat

Bis 49 Beschäftigte gilt das untere Ende, von 50 bis 249 steigt der Betrag in Stufen nach Richtwerten, ab 250 erhalten Sie ein Angebot.

  • Halbjährlicher Abgleich des KI-Verzeichnisses
  • Einstufungsvermerk nach der KI-Verordnung für jede neue Anwendung und jedes KI-Update der Fachsoftware, als Vorschlag an die Leitung
  • Jährliche Überprüfung der Richtlinie mit Änderungsvorschlag; die Leitung beschließt
  • Jährliche Auffrischung der KI-Kompetenz nach Rollen, ein halber Tag mit Nachweis
  • Rechtskataster, eine Übersicht der Vorschriften zu Datenschutz und KI, halbjährlich gepflegt
  • KI-Bericht an die Leitung, auch als Beitrag zur Management­bewertung Ihres Qualitäts­managements
  • Kennenlernphase von drei Monaten mit Ausstieg zu ihrem Ende, danach kündbar mit drei Monaten Frist zum Monatsende

Voraussetzung: Eine KI-Richtlinie und ein KI-Verzeichnis liegen vor, eigene oder aus dem Projekt KI-Richtlinie entwickeln. Die laufende Begleitung pflegt beides, sie baut es nicht auf.

Projekte zum Festpreis

Ein Projekt hat einen festen Umfang und endet mit einer Übergabe an Ihr Team.

Sie beauftragen es ohne monatlichen Vertrag. Was im Einzelnen dazugehört, beschreibt die Seite der jeweiligen Leistung, die Sie über den Namen in der Tabelle erreichen.

Projekte zum Festpreis: Umfang, Preis für eine Einrichtung oder einen kleinen Träger und Richtwert bei vier Standorten
ProjektUmfangEinrichtung oder kleiner TrägerRichtwert bei vier Standorten
KI-CheckAuftakt mit der Leitung, anonyme Kurzabfrage in den Teams, ein Termin vor Ort. Ergebnis: KI-Verzeichnis aller Anwendungen, Einstufungsvermerke für bis zu zehn davon, Kurzbericht mit Ampel und Maßnahmenplan. Für weitere Vermerke nennt das Angebot einen Festpreis.1.500 €2.500 bis 3.000 €
KI-Richtlinie entwickelnAbschnitt 1 ist der KI-Check (1.500 €), Abschnitt 2 umfasst Regeln, Rollen und Schulung (3.000 €). Nach Abschnitt 1 entscheiden Sie, ob es weitergeht.ab 4.500 €6.500 bis 8.000 €
KI-Richtlinie prüfenAbgleich Ihrer Richtlinie mit der Nutzung in den Teams und mit den Bausteinen Freigabeweg, Rollen, Prüfintervall, Meldeweg und Schulung; Prüfbericht mit Änderungsvorschlägenab 1.500 €2.250 bis 3.000 €
Schulung KI-Kompetenz oder DatenschutzEin halber Tag für bis zu 20 Personen, zugeschnitten auf die Anwendungen Ihres Trägers, mit Unterlagen und Teilnahmenachweisab 750 € je halbem Tagnach Zahl der halben Tage

Kleiner Träger heißt: weniger als 50 Beschäftigte, auch mit mehreren Standorten. Was „ab“ und „Richtwert“ bedeuten, steht unter Für alle Preise gilt.

Für alle Preise gilt

  • Erstgespräch: kostenfrei und unverbindlich, rund 30 Minuten per Video, auf Wunsch auch telefonisch.
  • Datenschutz­beauftragter und KI-Compliance: Bis 49 Beschäftigte gilt das untere Ende der Spanne. Von 50 bis 249 Beschäftigten steigt der Betrag in Stufen nach Richtwerten, verbindlich nennt ihn das Angebot. Ab 250 Beschäftigten erhalten Sie ein Angebot. Gezählt werden alle Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, auch in Teilzeit, im Minijob oder auf Honorarbasis. Ehrenamtliche zählen mit, wenn sie Zugang zu Daten von Klientinnen und Klienten haben.
  • Schulung und Begehung in Stufe 1 und 2: Im Monatsbetrag enthalten sind eine Schulung im Jahr, ein halber Tag für bis zu 20 Personen, und eine Begehung. Weitere Gruppen oder Standorte buchen Sie zum Schulungspreis.
  • Datenschutz und KI-Compliance zusammen kosten die Summe beider Beträge.
  • Projekte und KI-Management­system: Ein Preis mit „ab“ und das untere Ende einer Spanne gelten für eine Einrichtung an einem Standort. Kleine Träger mit weniger als 50 Beschäftigten zahlen diesen Preis auch dann, wenn sie mehrere Standorte haben; gezählt wird wie beim Datenschutz­beauftragten. Bei größeren Trägern zählt jede Einrichtung und jeder Dienst mit eigenem Team als Standort, eine Wohngruppe und ein ambulanter Dienst unter derselben Adresse also als zwei. Der Richtwert und das obere Ende der Spanne zeigen die Größenordnung bei vier Standorten.
  • Ab fünf Standorten: Bei Trägern ab 50 Beschäftigten gelten dann für Projekte und das KI-Management­system weder Richtwert noch Spanne. Den Festpreis oder den Monatsbetrag nennt das Angebot.
  • Festpreis: Den verbindlichen Festpreis nennt das Angebot nach dem Erstgespräch. Sie erhalten es innerhalb einer Woche, es gilt vier Wochen.
  • Reisekosten: Im Umkreis von 100 km um Chemnitz sind sie enthalten. Darüber berechne ich die Bahnfahrt in der 2. Klasse und eine nötige Übernachtung nach Beleg.
  • Umsatzsteuer: Alle Preise sind Endbeträge. Derzeit fällt keine Umsatzsteuer an (§ 19 UStG).
  • Förderung: Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegekräften in der Langzeitpflege fördert die Pflegeversicherung anteilig. Die Bedingungen stehen bei den Schulungen.

Rahmen der Zusammenarbeit

  • Laufzeit beim Datenschutz­beauftragten, weltliche und katholische Träger: Für Stufe 1, Stufe 2 und die Funktion, die Sie zum KI-Management­system dazubuchen, sind die ersten sechs Monate eine Kennenlernphase. Zu ihrem Ende können beide Seiten die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen beenden, mit vier Wochen Vorlauf. Sonst folgt auf die sechs Monate das erste Vertragsjahr. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn keine Seite spätestens drei Monate vor Ablauf kündigt.
  • Laufzeit beim Datenschutz­beauftragten, evangelische Träger: Im DSG-EKD heißt die Benennung „Bestellung“. Für eine befristete Bestellung sieht das Gesetz mindestens drei Jahre vor. Bestellung und Vertrag laufen deshalb von Beginn an drei Jahre, ohne Kennenlernphase. Kündigt keine Seite spätestens drei Monate vor Ablauf, verlängern sich beide mit einer neuen Bestellung um jeweils drei Jahre. Das DSG-EKD verlangt außerdem eine Vertretung des Datenschutz­beauftragten. Wer sie übernimmt, halten wir im Vertrag namentlich fest.
  • KI-Compliance in Stufe 2: Den KI-Compliance-Anteil können Sie getrennt von der Funktion als Datenschutz­beauftragter beenden. Diese läuft dann zum Betrag der Stufe 1 weiter. Für den Anteil gilt die Kennenlernphase des Datenschutz­beauftragten. Buchen Sie ihn später dazu oder ist Ihr Träger evangelisch, hat er eine eigene Kennenlernphase von drei Monaten. Zu ihrem Ende ist der Ausstieg mit vier Wochen Vorlauf möglich, danach mit drei Monaten Frist zum Monatsende.
  • Laufzeit der übrigen Begleitung: Stufe 2 ohne Benennung und das KI-Management­system beginnen mit einer Kennenlernphase von drei Monaten. Zu ihrem Ende können beide Seiten die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen beenden, mit vier Wochen Vorlauf. Danach gilt für beide Seiten eine Frist von drei Monaten zum Monatsende. Ohne Kündigung endet der Aufbau des KI-Management­systems mit dem Abschluss des Projektplans.
  • Ende der Benennung: Ihr Träger benennt mich jeweils für die Laufzeit des Vertrags. Endet der Vertrag, halten wir das Ende meines Amtes schriftlich fest. Ihr Träger meldet es der Datenschutzaufsicht und ändert die veröffentlichten Kontaktdaten.
  • Verschwiegenheit: Jeder Vertrag enthält eine Verschwiegenheits­klausel und meine Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 203 StGB.
  • Ihre Systeme: Ich arbeite in den Systemen Ihres Trägers. Wo nötig, schließen wir einen Vertrag zur Auftrags­verarbeitung (Art. 28 DSGVO).
  • Unterlagen: Was in der Zusammenarbeit entsteht, gehört Ihrem Träger.
  • Rechnung: Die laufende Begleitung berechne ich monatlich. Projekte berechne ich nach Abschluss, „KI-Richtlinie entwickeln“ nach Abschnitt 1 und nach Abschnitt 2. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
  • Anfragen: Auf Anfragen antworte ich innerhalb von zwei Werktagen.
  • Datenpanne: Schreiben Sie mir mit dem Betreff „Datenpanne“, bearbeite ich die Nachricht vorrangig. Der Notfallzettel aus der Erstaufnahme führt Ihr Team durch die ersten Schritte, damit Ihr Träger die Meldefrist von 72 Stunden auch selbst halten kann. Für Urlaub und Krankheit legen wir im Vertrag fest, wer in Ihrem Träger die ersten Schritte übernimmt.

Welche Rolle ich bei Ihrem Träger übernehme

Ob ich prüfe oder gestalte, hängt davon ab, ob ich bei Ihrem Träger als Datenschutz­beauftragter benannt bin.

Ein Datenschutz­beauftragter kann weitere Aufgaben übernehmen. Ihr Träger muss aber sicherstellen, dass daraus kein Interessenkonflikt entsteht (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann ein solcher Konflikt bestehen, wenn der Datenschutz­beauftragte durch weitere Aufgaben selbst festlegt, wofür und womit Daten verarbeitet werden (C-453/21). Er würde dann seine eigenen Entscheidungen überwachen. Für kirchliche Träger enthalten KDG und DSG-EKD entsprechende Regeln.

Rollentabelle: welche Aufgaben ich übernehme, je nachdem, ob ich Ihr Datenschutz­beauftragter bin
Aufgabe„Ich prüfe“: Ich bin Ihr Datenschutz­beauftragter„Ich gestalte“: Ihr Datenschutz­beauftragter ist eine andere Person
Schulungen zu Datenschutz und KIjaja
KI-Verzeichnis führen, Einstufungen als Vorschlagjaja
KI-Richtlinie prüfenja; die datenschutz­rechtliche Prüfung gehört zu meiner Aufgabe als Datenschutz­beauftragterja, als Abgleich mit der Nutzung und den Bausteinen einer Richtlinie; die rechtliche Freigabe liegt bei Ihrem Datenschutz­beauftragten oder Justiziariat
KI-Richtlinie entwickelnals Entwurf zur Beschlussfassung, mit den vier Schutzvorkehrungenja
KI-Management­system aufbauenmit den vier Schutzvorkehrungenja
Datenschutz-Folgen­abschätzung und KI-Folgen­abschätzungBeratung, Methode, Moderation und Prüfung, kein eigenes WerkModeration; Ihr Träger führt sie durch
Auswahl oder Freigabe von KI-WerkzeugenPrüfkriterien; die Leitung entscheidetAnforderungen und Prüfkriterien; die Leitung entscheidet
Internes Audit eines Systems, das ich aufgebaut habedurch eine andere Persondurch eine andere Person, damit es als unabhängiger Nachweis zählt

Die Datenschutz-Folgen­abschätzung ist die Prüfung vorab, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen hat (Art. 35 DSGVO). Der Datenschutz­beauftragte berät dazu und überwacht ihre Durchführung (Art. 39 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Schutzmaßnahmen prüfen, nicht gestalten

Als Ihr Datenschutz­beauftragter prüfe ich die technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen Ihr Träger Daten und IT schützt. Diese Prüfung bleibt Teil meiner Aufgabe.

Aufgaben, mit denen ich diese Maßnahmen selbst gestalten würde, übernehme ich in dieser Rolle nicht. Sonst hätte ich meine eigene Arbeit zu prüfen.

Vier Schutzvorkehrungen

Entwickle ich als Ihr Datenschutz­beauftragter die KI-Richtlinie oder baue ich Ihr KI-Management­system auf, bleiben Beratung und Kontrolle so getrennt:

  • Die Leitung beschließt jede Regel.
  • Ich habe kein Freigabe- oder Beschaffungsrecht.
  • Das interne Audit dieser Teile führt eine andere Person durch, etwa eine interne Auditorin Ihres Trägers oder eine externe Stelle. Mein Jahresbericht als Datenschutz­beauftragter ergänzt das Audit, ersetzt es aber nicht.
  • Welche Rolle ich übernehme, legen wir schriftlich fest.

Das gilt auch, wenn ich für Ihren Träger zusätzlich im Qualitäts­management tätig bin, unter meiner Marke QM-Praxiswerk.

Die Rollentabelle ist als Rollenkarte Teil jedes Vertrags. Verantwortlich bleibt Ihr Träger.

Fragen zu Modellen und Preisen

Was kostet ein externer Datenschutz­beauftragter für unseren Träger?

Die Funktion kostet 400 bis 900 € im Monat, zusammen mit der laufenden KI-Compliance 700 bis 1.500 € im Monat. Wie sich der Betrag nach der Zahl der Beschäftigten richtet, steht unter Für alle Preise gilt. Was die Funktion umfasst, beschreibt die Seite Externer Datenschutz­beauftragter.

Wir haben schon einen Datenschutz­beauftragten. Können wir trotzdem die KI-Compliance beauftragen?

Ja, als Stufe 2 ohne Benennung für 300 bis 600 € im Monat. Einstufungen und Änderungsvorschläge stimme ich mit Ihrem Datenschutz­beauftragten ab; die datenschutz­rechtliche Bewertung bleibt bei ihm. Voraussetzung sind eine KI-Richtlinie und ein KI-Verzeichnis, eigene oder aus dem Projekt „KI-Richtlinie entwickeln“.

Müssen wir mit dem KI-Check beginnen?

Nein. Die Funktion als Datenschutz­beauftragter (Stufe 1) beauftragen Sie ohne Voraussetzung. Den KI-Check setzt nur das KI-Management­system (Stufe 3) voraus. Das Projekt „KI-Richtlinie entwickeln“ erfüllt die Voraussetzung ebenfalls, weil es mit dem KI-Check beginnt. Wechseln Sie aus Stufe 2 in Stufe 3, entfällt sie. Für Stufe 2 brauchen Sie keinen KI-Check, aber eine KI-Richtlinie und ein KI-Verzeichnis.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Bei der laufenden Begleitung ja, bei Projekten nicht. Beim Datenschutz­beauftragten beginnt der Vertrag für weltliche und katholische Träger mit einer Kennenlernphase von sechs Monaten. Beendet keine Seite die Zusammenarbeit zu ihrem Ende, folgt das erste Vertragsjahr. Sie binden sich dann bis zum Ende des 18. Monats. Bei evangelischen Trägern laufen Bestellung und Vertrag von Beginn an drei Jahre, ohne Kennenlernphase. Die KI-Compliance ohne Benennung und das KI-Management­system beginnen mit einer Kennenlernphase von drei Monaten und sind danach mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündbar. Zum Ende jeder Kennenlernphase können beide Seiten ohne Angabe von Gründen aussteigen, mit vier Wochen Vorlauf. Die Einzelheiten stehen unter Rahmen der Zusammenarbeit.

Wann steht der Preis verbindlich fest?

Nach dem Erstgespräch. Innerhalb einer Woche erhalten Sie ein Angebot mit Umfang und verbindlichem Festpreis, bei der laufenden Begleitung mit dem Monatsbetrag innerhalb der Spanne.

Welche Kosten kommen zu den Preisen hinzu?

Für Termine außerhalb eines Umkreises von 100 km um Chemnitz berechne ich die Bahnfahrt in der 2. Klasse und eine nötige Übernachtung nach Beleg. Beim KI-Management­system mit Zertifizierungs­ziel kommen die Kosten der Zertifizierungs­stelle hinzu, die Ihr Träger selbst beauftragt. Eine Einrichtungsgebühr für die Erstaufnahme als Datenschutz­beauftragter gibt es nicht. Alle Preise sind Endbeträge. Derzeit fällt keine Umsatzsteuer an (§ 19 UStG).

Nicht in meinem Auftrag enthalten sind das interne Audit eines Systems, das ich aufgebaut habe, und die Rechtsberatung für eine Betriebs- oder Dienst­vereinbarung. Dafür planen Sie eine andere Person ein, aus Ihrem Haus oder extern.

Der nächste Schritt

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu Ihrem Träger passt: ein Projekt, die laufende Begleitung oder zuerst der KI-Check. Das Angebot mit Festpreis erhalten Sie innerhalb einer Woche.

Erstgespräch vereinbaren
Zwei Personen gehen am Tisch gemeinsam ausgedruckte Unterlagen durch, daneben Telefon und Tablet.