Zwei Themen für Team und Leitung
Im Alltag einer Einrichtung heißt KI-Kompetenz: wissen, was eine KI-Anwendung leistet, wo sie Fehler macht und welche Daten hineindürfen.
Die KI-Verordnung der EU verlangt von Ihrem Träger Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Menschen, die in seinem Auftrag mit KI arbeiten (Art. 4). Ein bestimmtes Niveau oder ein Zertifikat schreibt sie nicht vor. Was sich an dieser Pflicht im Juli 2026 geändert hat und wer sie überwacht, erklärt der Fachbeitrag KI-Kompetenz nach Art. 4. Wer Angaben über eine bestimmte Person in eine KI-Anwendung eingibt, verarbeitet personenbezogene Daten. Deshalb hängt das zweite Thema, der Datenschutz, eng mit dem ersten zusammen.
Teams brauchen den sicheren Umgang im Alltag, die Leitung den Überblick über Pflichten, Rollen und Nachweis. Beide Themen schule ich in Ihrem Haus, an Ihren Anwendungen und Abläufen.
KI-Kompetenz
Für alle, die bei Ihnen mit KI arbeiten, auch mit KI-Funktionen in der Fachsoftware. Grundlage ist Art. 4 der KI-Verordnung.
- Was KI ist und wo sie Fehler macht
- Welche Daten in welche Anwendung dürfen
- Schweigepflicht, Freigabe und Kennzeichnung
Datenschutz
Für Teams, die mit Daten von Klientinnen und Klienten, Bewohnerinnen und Bewohnern oder Beschäftigten arbeiten. Grundlage ist die DSGVO oder das kirchliche Datenschutzrecht (KDG, DSG-EKD).
- Besonders geschützte Daten und Sozialgeheimnis
- Schweigepflicht und Verpflichtung zur Verschwiegenheit
- Datenpannen erkennen und melden